Mitgliedsarten

Wir haben drei Formen der Mitgliedschaft

1. Vollmitglieder

Vollmitglieder haben umfassende Rechte. Vollmitglied kann nur eine juristische Person werden, die nach ihren Zielen und ihrem Verhalten nicht bestrebt ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

2. Assoziierte Mitglieder

Assoziierte Mitglieder sind Mitglieder auf Probe. Assoziierte Mitglieder werden in einer ordentlichen Mitgliederversammlung vorgestellt. Über den Übergang ihres Status von einem assoziierten Mitglied zu einem Vollmitglied wird auf Vorschlag des Vorstands in der auf die Vorstellung folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden.

3. Fördermitglieder

Fördermitglied kann auch eine natürliche Person werden.

 

Extremistische Personen und Gruppierungen, insbesondere solche, die in den jeweils aktuellen Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern und/oder der Berliner Senatsverwaltung des Inneren genannt werden, können keine Mitgliedschaft im Verein erwerben.